Konsularische Bestimmungen: Philippinen

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Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in den Philippinen angegeben werden.
  • alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Vollmachten, Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen) müssen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Bestimmungen zu hier nicht aufgeführten Dokumenten, müssen im Einzelfall bei der Botschaft angefragt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. eine Woche



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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