Konsularische Bestimmungen: Philippinen
ZUSTÄNDIGKEITEN | |
SERVISUM | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, |
SERVISUM | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen |
Bitte beachten Sie:
- auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in den Philippinen angegeben werden.
- alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Vollmachten, Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen) müssen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Bestimmungen zu hier nicht aufgeführten Dokumenten, müssen im Einzelfall bei der Botschaft angefragt werden.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
BEARBEITUNGSZEIT:
ca. eine Woche
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.