Konsularische Bestimmungen: Ägypten

ZUSTÄNDIGKEITEN
richten sich nach dem Standort der Firma / Wohnort des Reisenden

SERVISUM Berlin

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

SERVISUM Hamburg

Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein

SERVISUM Frankfurt

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen


Bitte beachten Sie:

Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind, können nur legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in englischer oder arabischer Sprache beigefügt ist. Diese Übersetzungen müssen vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt werden.

  • Handelsdokumente wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Analysen-Zertifikate, u.a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen IHK beglaubigt sein.
  • Gesundheits- Genusstauglichkeits- oder Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von Ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt oder alternativ Regierungspräsidium beglaubigt sein.
  • alle urkundlichen Dokumente (Vollmachten, Agenturvertäge, Handelsregisterauszüge, notarielle Beglaubigungen etc.) müssen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Privatdokumente, im Sinne von urkundlichen Dokumenten, müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt sein.
    • Die Landratsämter sind bspw. zuständig für die Beglaubigung von Geburtsurkunden und Ehefähigkeitsbescheinigungen.

Kopien können nur beglaubigt werden, wenn der Originalstempel der deutschen Behörden angebracht wurde.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie. In Hamburg ist diese Vorbeglaubigung bisher nicht nötig.

BEARBEITUNGSZEIT

ca. 3-5 Botschaftsarbeitstage (ohne Gewähr)

 

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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