Konsularische Bestimmungen: Angola

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten ist die angolanische Empfängeradresse anzugeben.
  • alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • alle urkundlichen Dokumente, wie Agenturverträge, Vollmachten etc. müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • alle privaten Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.



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