Konsularische Bestimmungen: Aserbaidschan
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SERVISUM Berlin | alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers |
Bitte beachten Sie:
- alle Dokumente sind vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorab zu beglaubigen.
- Für die Vorbeglaubigung gerichtlicher und notarieller Urkunden sind die jeweiligen Landes- oder Amtsgerichtspräsidenten zuständig;
- Urkunden der Verwaltungsbehörden (z.B. Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen usw.) müssen von den jeweiligen Regierungspräsidenten (Bezirkisverwaltungen, Bezirksregierungen, Landesinnenministerien, Behörden für Inneres, Senatsverwaltungen, Aufsichts- und Dienstleisungsdirektionen und LABO in Berlin) vorbeglaubigt werden
- Handelspapiere müssen von den zuständigen IHK vorbeglaubigt werden
- Polizeiliche Führungszeugnisse müssen von der Generalbundesanwalt und dem Bundeszentralregister vorbeglaubigt werden.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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