Konsularische Bestimmungen: Bahrain

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten ist die bahrainische Empfängeradresse anzugeben.
  • alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien die nicht aus dem Herstellerland sind, muss auch das Ursprungsland angegeben werden.
  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen dürfen nicht zusammengeheftet sein.
  • Ursprungszeugnisse müssen frei von Anhängen sein.
  • alle urkundlichen Dokumente wie Vollmachten, Verträge und Assignments müssen zusätzlich noch vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • alle persönlichen Dokumente müssen vom Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht vorbeglaubigt werden.
  • Patenanmeldungen müssen vom Patenamt vorbeglaubigt werden.
  • Zertifikate müssen von der auszustellenden Behörde vorbeglaubigt werden.
  • Patenanmeldungen müssen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. eine Woche (ohne Gewähr)



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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