Konsularische Bestimmungen: Bangladesch

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten ist die Empfängeradresse in Bangladesh anzugeben
  • alle Handelsdokumente müssen von der zuständigen IHK (Industrie und Handelskammer) vorbeglaubigt werden.
  • alle Privatdokumente müssen vom zuständigen Standesamt/Bürgeramt vorbeglaubigt werden.
  • alle Dokumente müssen durch das BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. eine Woche (ohne Gewähr)



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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