Konsularische Bestimmungen: China

Bitte beachten Sie:

Am 8. März 2023 ist China dem „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ (Haager Abkommen) beigetreten. Am 7. November 2023 ist das Übereinkommen zwischen China und Deutschland in Kraft getreten. Es ist auch in den chinesischen Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau anzuwenden.

Dementsprechend legalisiert die Chinesische Botschaft seit dem 7.11.2023 keine öffentlichen Dokumente aus Deutschland. Die Apostille vom Landgericht ist ausreichend, um das Dokument in China zu verwenden.

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Botschaft:

http://de.china-embassy.gov.cn/det/lsfw/202310/t20231026_11168994.htm



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.