Konsularische Bestimmungen: Indien
ZUSTÄNDIGKEITEN | |
SERVISUM Berlin | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
SERVISUM Hamburg | Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein |
SERVISUM Frankfurt | Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen |
SERVISUM München | Baden-Württemberg, Bayern |
Bitte beachten Sie:
- auf allen Dokumenten ist die indische Empfängeradresse anzugeben.
- alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten...) müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- alle urkundlichen Dokumente (Power of Attorney, Verpflichtungserklärungen, Assignments) müssen vom Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Zertifikate müssen von der ausstellenden Behörde vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht vorbeglaubigt werden.
- Patentanmeldungen müssen vom Patenamt vorbeglaubigt werden.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
BEARBEITUNGSZEIT:
ca. eine Woche (ohne Gewähr)
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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