Konsularische Bestimmungen: Indonesien

ZUSTÄNDIGKEITEN
richten sich nach dem Standort der Firma / Wohnort des Reisenden

SERVISUM Hamburg

Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein

SERVISUM Berlin

alle restlichen Bundesländer

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift angegeben werden.
  • alle Handelsdokumente wie, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten, müssen von der zustängiden IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien die nicht aus dem Herstellerland sind, muss deren Ursprungsland angegeben werden.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Urkundliche Dokumente, wie Vollmachten (Power of Attorney), Verpflichtungserklärungen und Verträge müssen vom örtlichen Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patenanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.

  • Den zu legalisierenden Dokumenten ist ein Anschreiben, welches an die Botschaft gerichtet sein muss, beizulegen.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. eine Woche (ohne Gewähr)



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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