Konsularische Bestimmungen: Iran
ZUSTÄNDIGKEITEN | ||
SERVISUM Berlin | vorläufig alle Bundesländer, unabhängig vom Standort der Behörde/des Notars/Landgerichts, da die anderen Konsulate geschlossen wurden |
Bitte beachten Sie:
- die Dokumente müssen vom BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden (SERVISUM übernimmt diesen Schritt gerne für Sie.)
- auf allen Dokumenten muss die iranische Empfängeranschrift angegeben werden.
- alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- alle urkundlichen Dokumente wie Agenturvertäge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney) müssem vom örtlichen Notar und vom Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate, müssen vom Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt.
Bitte legen Sie bei Handelsdokumenten dieses Auftragsformular ausgefüllt Ihren Unterlagen bei.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein
BEARBEITUNGSZEIT:
ungewiss, da durch die Schließlung der Konsulate mit einem höheren Arbeitsaufkommen der Botschaft zu rechnen ist.
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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