Konsularische Bestimmungen: Katar

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumente ist die Empfängeranschrift in Katar anzugeben.
  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind nur gemeinsam legalisierbar.
  • Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhang haben.
  • alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Wenn Materialien verwendet werden die nicht aus dem Herstellerland sind, so ist deren Ursprungsland anzugeben.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate sind vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorzubeglaubigen.
  • Gesundheitszertifikate und Herstellererklärungen und Verschiffungsdokumente benötigen zur Bearbeitung Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
  • urkundliche Dokumente, wie Agenturverträge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney) müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Privatdokumetne sowie Verträge, Vollmachten, Assignments sowie alle Arten von Zertifikaten müssen vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt sein. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
  • Handelsregisterauszüge werden beim Amtsgericht und Patentanmeldungen beim Patentamt vorbeglaubigt.

Bitte reichen Sie pro Dokument zwei Kopien zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. 2 Wochen

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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