Konsularische Bestimmungen: Libanon

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Zuständig ist SERVISUM Berlin.

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten muss die libanesische Empfängeranschrift angegeben werden.
  • alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen durch die zuständige IHK vorbeglaubigt werden.
  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur zusammen beglaubigt werden.
  • alle urkundlichen Dokumente, wie Vollmachten, Agenturvertäge, Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen und Zertifikate müssen vom Notar und dem Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen durch das Amtsgericht und Patentanmeldungen durch das Patentamt vorbeglaubigt werden.
  • alle anderen Dokumente müssen von der zuständigen Stelle vorbeglaubigt werden (Bezirksregierung, Regierungspräsidium).
  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
  • alle privaten Dokumente, wie Urkunden aus dem schulischen Bereich müssen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

Hier gelangen Sie zum SERVISUM Legalisation-Bestellschein.



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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