Konsularische Bestimmungen: Libyen

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • Handelsdokumente wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen im Original von der IHK und der Deutsch-Libyschen Handelskammer e.V. vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie)
    • Die Rechnungsnummer muss im Feld 5 (Bemerkungsfeld) auf dem UZ vermerkt sein (selbiges gilt für LC-Nummern)
    • Auf der Handelsrechnung muss die Nummer des UZ vermerkt sein
  • bei der Einfuhr von Lebensmitteln ist ein Gesundheitszertifikat (Health Certificate) erforderlich sowie bei Fleischprodukten zusätzlich ein Halal-Zertifikat 
  • bei Fremdwährung (Handelsrechnung), muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden.
  • bei Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen müssen zum Verbleib bei der Botschaft zwei gelbe Durchschriften des Ursprungszeugnisses und zwei Kopien der Handelsrechnung mit IHK-Stempel mit eingereicht werden (hierfür fallen keine Gebühren an).
  • bei anderen Dokumenten muss eine beglaubigte Abschrift oder eine zweite Ausfertigung des Dokuments im original zum Verbleib bei der Botschaft eingereicht werden (hierfür fallen keine Dokumente an).
  • ein Anschreiben an die Botschaft und an die Ghorfa auf dem Firmenpapier mit dem wir bevollmächtigt werden die Dokumente dort abzugeben und auch wieder in Empfang zu nehmen.
  • eine Übersetzung in die Arabische Sprache ist nicht mehr notwendig.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. 7-14 Arbeitstage



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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