Konsularische Bestimmungen: Oman

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten ist die Empfängeranschrift im Oman anzugeben.
  • alle Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien die nicht aus dem Herstellerland sind, muss auch das Ursprungsland angegeben werden.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitsbescheinigungen und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Herstellererklärungen, Vollmachten) müssen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
  • alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt diese Vorbeglaubigung gerne für Sie.

Bitte reichen Sie pro Dokument zusätzlich eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. zwei Wochen



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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