Konsularische Bestimmungen: Sudan
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SERVISUM Berlin | alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers |
Bitte beachten Sie:
- auf allen Dokumenten ist die sudanesische Empfängeranschrift anzugeben
- alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien die nicht aus dem Herstellerland sind, muss deren Ursprungsland angegeben werden.
- Gesundheits-, Genusstauglichkeits-, Lebensmittelszusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte müssen vom zustänigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- alle urkundlichen Dokumente, wie Agenturverträge (Agency Agreement), Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen, Vollmachten etc. müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
- alle Dokumente müssen entsprechend vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne für Sie die Vorbeglaubigung beim BfAA.
- Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne für Sie die Vorbeglaubigung.
- Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt.
- Handelt es sich um pharmazeutische Produkte, wird die IHK als Beglaubigungsstelle empfohlen.
Bitte reichen Sie pro Dokument zwei Kopien zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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