Konsularische Bestimmungen: Syrien

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen den Namen des Herstellers und den Namen und die Adresse des Empfängers in Syrien aufweisen.
  • Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen von den zuständigen deutschen Stellen (IHK) beglaubigt sein.
  • von deutschen Behörden ausgestellte Dokumente müssen vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne die Vorbeglaubigung beim BfAA.
    Aufgrund der schrittweisen Digitalisierung des Antragverfahrens zur Vorbeglaubigung beim BfAA, bitten wir darum, das zu legalsierende Dokument vorab vollständig eigescannt per Email an SERVISUM zu schicken.
  • die Beglaubigung der Übersetzungen ins Arabische erfolgt erst anch der Beglaubigung des deutschen Dokumentes.

Bitte reichen Sie pro Dokument zusätzlich eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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