Konsularische Bestimmungen: Usbekistan

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten muss die usbekische Empfängeranschrift angegeben sein.
  • alle zu legalisierenden Dokumente müssen vorab von einem vereidigten Übersetzer in die russische Sprache übersetzt werden. alle Unterschriften und Beglaubigungs- und Vereidigungsstempel müssen klar und deutlich lesbar sein.
  • alle Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Verpflichtungserklärungen, Vollmachten, Herstellererklärungen) müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

BEARBEITUNGSZEIT:

Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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