Konsularische Bestimmungen: Vereinigte Arabische Emirate

ZUSTÄNDIGKEITEN

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in VAE angegeben werden.
  • alle Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur zusammen legalisiert.
  • Gesundheitszeugnisse- Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • alle urkundlichen Dokumente, wie Agenturvertäge, Verpflichtungserklärungen, Vollmachte etc. müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden. (kopierte Stempel und Unterschriften können nicht beglaubigt werden.)
  • Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patenamt vorbeglaubigt.
  • Kopien von Übersetzungen von Originaldokumenten/Zeugnissen müssen von der Ausstellungsstelle vorbeglaubigt worden sein und mit dem Originaldokument zusammengefügt werden. Danach müssen beide Dokumente vom Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • alle Dokumente (außer Ursprungszeugnisse und Handelsrechnugen) müssen vom BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie. Aufgrund der schrittweisen Digitalisierung des Antragverfahrens zur Vorbeglaubigung beim BfAA, bitten wir darum, das zu legalsierende Dokument vorab vollständig eigescannt per Email an SERVISUM zu schicken.
  • alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt auch diesen Schritt gerne für Sie.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

BEARBEITUNGSZEIT:

Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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