Visaanträge / Einreisebestimmungen: Algerien
ZUSTÄNDIGKEIT (richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers) | |
SERVISUM | Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein |
SERVISUM Frankfurt | Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen |
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR ALLE VISAKATEGORIEN
- Visumantrag (2x)
in zweifacher Ausfertigung, rechts auswählen
Die Anträge müssen zwingend am PC und mit GROßBUCHSTABEN ausgefüllt werden, handschriftliche Ergänzungen werden nicht akzeptiert. Die Unterschrift muss der im Reisepass ähnlich sein.
Bitte nicht als Doppelseite drucken. Nur zwei einzelne Antragsseiten werden akzeptiert.
Um den Visumantrag für Berlin zu öffnen, benötigen Sie die aktuelle Version des Acrobat Reader DC mit dem zugehörigen Sprachpaket (Font Pack). - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein - zwei Passfotos
im Original, biometrisch, Fotoanforderungen - Flugbuchung
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung
- nur in BERLIN Alle Antragsteller müssen einen Nachweis über ihre Privatadresse erbringen, z. B. eine Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder eine aktuelle Meldebescheinigung in Verbindung mit einer Erklärung, dass der Antragsteller keinen Personalausweis besitzt.
Nichtdeutsche Antragsteller: - aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder
- Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
- Hotelbuchung
oder bei Privatreisen - Arbeitsbescheinigung
- offiziell bestätigte Unterkunftsbescheinigung
einer Person in Algerien mit Passkopie - Kopie letzte Gas- oder Stromrechnung mit Nachweis über Zahlung
Rechnung muss auf die einladende Person ausgestellt sein - Einladungsschreiben
der algerischen Firma, möglichst in französischer Sprache
nur in FRANKFURT im Original oder mit Faxkennung aus Algerien - Entsendungsschreiben
des Arbeitgebers in Deutschland (Muster)
nur in FRANKFURT im Original
FÜR TOURISTENVISA
zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen
FÜR GESCHÄFTSVISA
zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen
BEACHTEN SIE: |
Die Aufenthaltstage in Algerien sind auf 180 Tage pro Jahr begrenzt. Es werden nicht die tatsächlichen Aufenthaltstage aufaddiert, sondern die in den vorherigen Visa genehmigten. Sie sollten daher darauf achten, dass Sie bei jeder Visabeantragung möglichst einen Aufenthalt von nur 30 Tagen beantragen. |
BEARBEITUNGSZEIT (ohne Gewähr) |
Webseite der Botschaft: www.algerische-botschaft.de / Webseite des Konsulats: www.konsulat-algerien.de
Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.