MINDESTANFORDERUNGEN FÜR GESCHÄFSTSVISA
- Visumantrag
Online-Antrag, je nach Ort der Beantragung, siehe rechts
Hinweise zum Ausfüllen: hier herunterladen - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein und eine freie Doppelseite haben - Passfoto
im Original, biometrisch, muss identisch zum im Antrag hochgeladenen Foto sein; in Farbe, rein weißer Hintergrund, keine Brille-> Fotoanforderungen
Die Fotos müssen unbedingt diesen Anforderungen entsprechen!
in BERLIN darf das Foto nicht älter als 6 Monate sein - Länderliste
in BERLIN und HAMBURG nach diesem Vordruck
in FRANKFURT wird dieser Nachweis nicht benötigt - Datenschutzerklärung je nach Ort der Beantragung
Datenschutz für Berlin | Datenschutz für Hamburg | Datenschutz für Frankfurt
- Einladungsschreiben (Kopien werden akzeptiert)
von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder Firmen und Institutionen der VR China
Welche Informationen und Inhalte eine Geschäftseinladung enthalten müssen, finden Sie hier: hier klicken - Entsendungsschreiben
des Arbeitgebers in Deutschland, (Muster)
FÜR JAHRESVISA
Ein Jahresvisum kann mit einer Firmeneinladung genehmigt werden, wenn der Reisende mind. zwei geschäftliche Visa innerhalb der letzten 12 Monaten nachweisen kann und diese auch genutzt hat. Bitte reichen Sie hierfür zusätzlich folgendes ein:
- altes Visum/alte Visa mit Ein- und Ausreisestempeln
in HAMBURG muss der alte Pass im Original mit eingereicht werden
in BERLIN UND FRANKFURT reichen Kopien der Visa und der ersten Passseite aus
Sollten keine Nachweise vorliegen, kann nur ein Visum zur zweimaligen Einreise beantragt werden. Liegt in diesem Fall jedoch eine Jahresvisa Einladung von der chinesischen Provinzregierung vor, ist die Erteilung des Visums trotzdem möglich.
ACHTUNG: für Antragssteller einiger Berufsgruppen (u. A. Religion, Medien (Design, Journalismus), Künstler, Stiftungen etc.) sind nachfolgende Zusatzformulare notwendig:
- Selbsterklärung
- Arbeitgebererklärung
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NICHT-DEUTSCHE STAATSBÜRGER benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, für EU-Bürger genügt eine Meldebescheinigung (diese Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein).
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IN HAMBURG: FRANZÖSISCHE STAATSBÜRGER benötigen zusätzlich
- einen Nachweis der Ein- und Ausreise (Flugbuchung) sowie
- einen Kontonachweis über ein Guthaben von mindestens 200,00 € pro Reisetag
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Für einige EHEMALIGE STAATSBÜRGER (aus Ostasien, ehem. UDSSR, Türkei, Nordafrika und weitere) gibt es Besonderheiten bei der Beantragung (evtl. längere Bearbeitungszeiten, zusätzliche Unterlagen, etc.).