MINDESTANFORDERUNGEN FÜR TOURISTENVISA
- Visumantrag
Online-Antrag, je nach Ort der Beantragung, siehe rechts
Hinweise zum Ausfüllen: hier herunterladen - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein und eine freie Doppelseite haben - Passfoto
im Original, biometrisch, muss identisch zum im Antrag hochgeladenen Foto sein; in Farbe, rein weißer Hintergrund, keine Brille-> Fotoanforderungen
Die Fotos müssen unbedingt diesen Anforderungen entsprechen!
in BERLIN darf das Foto nicht älter als 6 Monate sein - Länderliste
in BERLIN und HAMBURG nach diesem Vordruck
in FRANKFURT wird dieser Nachweis nicht benötigt - Datenschutzerklärung je nach Ort der Beantragung
Datenschutz für Berlin | Datenschutz für Hamburg | Datenschutz für Frankfurt
- Ein- und Ausreisenachweise
z.B. Flugbuchung, auch für eine evtl. 2. Einreise - Hotelbuchung/en
für den gesamten Zeitraum, auch für eine evtl. 2. Einreise
Wichtig: der Name jedes einzelnen Antragstellers muss aus den Buchungen hervorgehen
BEI PRIVATREISEN / BESUCH VON VERWANDTEN (Katagorie S) ODER FREUNDEN (Kategorie L)
- Einladungsschreiben
(an Stelle der Hotelbestätigung)
von der zu besuchenden Person mit Pass- oder Personalausweiskopie, falls kein chinesischer Staatsbürger einlädt > zusätzlich eine Kopie des Aufenthaltstitels/Visums des Einladenden (diese muss bei Beantragung noch mind. 3 Monate gültig sein)
Aus der Einladung muss folgendes hervorgehen:
- Beziehung der einladenden und eingeladenen Person (sollte es eine verwandte Person sein, dann muss dies anhand von Geburtsurkunden o. Ä. nachgewiesen werden.)
- Anschrift und Telefonnummer der einladenden Person mit
- Erklärung, dass der Eingeladene dort während der Reise wohnt
- aktuelles Datum und Unterschrift der einladenden Personen
- "Motivationsschreiben" (nur in speziellen Fällen)
ACHTUNG: für Antragssteller einiger Berufsgruppen (u. A. Religion, Medien (Design, Journalismus), Künstler, Stiftungen etc.) sind nachfolgende Zusatzformulare notwendig:
- Selbsterklärung
- Arbeitgebererklärung
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NICHT-DEUTSCHE STAATSBÜRGER benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, für EU-Bürger genügt eine Meldebescheinigung (diese Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein).
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IN HAMBURG: FRANZÖSISCHE STAATSBÜRGER benötigen zusätzlich
- einen Nachweis der Ein- und Ausreise (Flugbuchung) sowie
- einen Kontonachweis über ein Guthaben von mindestens 200,00 € pro Reisetag
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Für einige EHEMALIGE STAATSBÜRGER (aus Ostasien, ehem. UDSSR, Türkei, Nordafrika und weitere) gibt es Besonderheiten bei der Beantragung (evtl. längere Bearbeitungszeiten, zusätzliche Unterlagen, etc.).