Consular regulations: Indonesia
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SERVISUM Hamburg | Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein | ||
SERVISUM Berlin | all other german states | ||
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Bitte beachten Sie:
- auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift angegeben werden.
- alle Handelsdokumente wie, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten, müssen von der zustängiden IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien die nicht aus dem Herstellerland sind, muss deren Ursprungsland angegeben werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Urkundliche Dokumente, wie Vollmachten (Power of Attorney), Verpflichtungserklärungen und Verträge müssen vom örtlichen Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patenanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
- Den zu legalisierenden Dokumenten ist ein Anschreiben, welches an die Botschaft gerichtet sein muss, beizulegen.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
BEARBEITUNGSZEIT:
ca. eine Woche (ohne Gewähr)