Consular regulations: Philippines

AUTHORITY

SERVISUM
Berlin

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein

SERVISUM
Frankfurt

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in den Philippinen angegeben werden.
  • alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Vollmachten, Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen) müssen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Bestimmungen zu hier nicht aufgeführten Dokumenten, müssen im Einzelfall bei der Botschaft angefragt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. eine Woche