Consular regulations: Syria

AUTHORITY

SERVISUM Berlin

all German States, independent of location of company / residence

Bitte beachten Sie:

  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen den Namen des Herstellers und den Namen und die Adresse des Empfängers in Syrien aufweisen.
  • Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen von den zuständigen deutschen Stellen (IHK) beglaubigt sein.
  • von deutschen Behörden ausgestellte Dokumente müssen vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne die Vorbeglaubigung beim BfAA.
  • die Beglaubigung der Übersetzungen ins Arabische erfolgt erst anch der Beglaubigung des deutschen Dokumentes.

Bitte reichen Sie pro Dokument zusätzlich eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.