Legalisation von Dokumenten

Die Legalisation z.B. von Urkunden, Ursprungszeugnissen oder Handelsrechnungen dient als Authentizitätsnachweis der Dokumente bei ihrer Prüfung durch ausländische Behörden.

Dafür müssen die Dokumente von einer Auslandsvertretung des Staates (Botschaft, Konsulat) beglaubigt werden. Die Dokumente müssen zu diesem Zweck im Original vorgelegt werden. In einigen Fällen ist außerdem die Vorbeglaubigung durch ein Landgericht, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder die Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) erforderlich.

Unser Service

SERVISUM lässt die Legalisation Ihrer Handelsdokumente bei der entsprechenden Auslandsvertretung durchführen. Falls erforderlich, reichen wir die Dokumente zuvor beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder der Ghorfa für Sie ein.

Wenn Sie erfahren möchten, welche Auslandsvertretung für die Legalisation Ihrer Dokumente zuständig ist und was Sie im Zusammenhang mit einer möglichen Vorbeglaubigung beachten müssen, nutzen Sie gerne die Länderauswahl rechts oder kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Legalisation können wir Ihnen die schnellstmögliche und zuverlässige Auftragsabwicklung anbieten.

Auftragserteilung

Aufträge, die tagesaktuell bearbeitet werden sollen, müssen bei unseren Büros bis 8.30 Uhr eingegangen sein.

Zusätzlich können Sie gerne unseren folgenden Blankovordruck zum Verschicken der Unterlagen in einem Fensterumschlag nutzen. 

Vordruck für Fensterumschlag: 

SERVISUM Berlin  

Beliebte Länder

Zahlungsweise

Sie bezahlen per Rechnung, per Kreditkarte oder per Bankeinzug, die Art der Bezahlung wählen Sie bequem auf unserem Auftragsschein aus.

SERVISUM Tarife

Nicht enthalten sind Botschafts-/ Konsulatsgebühren (für deren Bezahlung zusätzliche Bankgebühren anfallen können) und Transportkosten. Aufpreis bei erheblichem Mehraufwand/ Zusatzleistungen vorbehalten.

SERVISUM-Gebühr

Normal (pro Dokument/Stempel)
98,77 €* (83,00 €**)
Verwaltungspauschale (pro Auftrag)
4,50 €* (3,78 €**)

Zusatzleistungen

Pick Up (pro Auftrag)
38,08 €* (32,00 €**)
GHORFA (pro Auftrag)
98,77€* (83,00 €**)
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (pro Auftrag)
90,00 €

*       inkl. USt.
**     exkl. USt.

Bei Rechnungsumschreibungen kann eine Gebühr zwischen 5,00 €** und 20,00 €** anfallen (je nach Aufwand).

FAQ

Was ist eine Legalisation?

Unter Legalisation ist ein Verfahren zu verstehen, bei dem eine Deutsche Urkunde, die vor einer ausländischen Behörde präsentiert werden soll, hinsichtlich ihrer Authentizität von einer Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) ebendieses Staates beglaubigt wird.

Was ist eine Legalisierung?

Legalisierung bezeichnet die Zurücknahme eines Verbots mit dem eine Handlung belegt war.

Was ist das Haager Übereinkommen von 1961?

Auf der Haager Konferenz von 1961 wurde unter anderem ein "Übereinkommen zur Befreiung von ausländischen öffentlichen Urkunden von der Legalisation..." beschlossen. Hierzu ist es erforderlich, dass diese Urkunde mit einer Apostille versehen ist.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine standardisierte Beglaubigung einer Urkunde nach den Vorgaben des Übereinkommens der Haager Konferenz von 1961. Sie bewirkt, dass die Urkunde ohne Legalisation von den Behörden im Empfängerstaat anerkannt wird, vorausgesetzt der Empfängerstaat ist diesem Übereinkommen auch beigetreten.

Warum ist häufig die Vorbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA)erforderlich?

Das BVA ist in der Lage sämtliche Deutsche öffentliche Urkunden zu beglaubigen. Einige Länder verlangen auch zur Legalisation grundsätzlich die Vorbeglaubigung durch das BVA.

Warum ist häufig die Vorbeglaubigung durch ein Landgericht erforderlich?

Damit die Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) die Authentizität einer Urkunde bezeugen kann, muss sie die Echtheit der Unterschrift des Vorbeglaubigers prüfen können. Da es in den jeweiligen Konsularbezirken eine große Anzahl von Notaren gibt, verlangen die Konsularabteilungen, dass die Echtheit der notariellen Unterschrift durch das zuständige Landgericht bestätigt wird. Unterschriftproben der jeweiligen Landgerichtspräsidenten liegen den Konsularabteilungen in der Regel vor.

Warum ist häufig die Vorbeglaubigung durch die Ghorfa erforderlich?

Die Ghorfa ist eine Deutsch-Arabische Handelskammer und unterstützt in vielfältiger Weise den Wirtschaftsaustausch. Dokumente, die einer Legalisation durch die Konsularabteilung einer arabischen Vertretung bedürfen, müssen in der Regel duch die Ghorfa vorbeglaubigt werden. Diese Beglaubigung kann nur vorgenommen werden, wenn die Dokumente gemäß den Vorschriften des entsprechenden Landes durch eine Deutsche Behörde (Landgericht, BVA, IHK) vorbeglaubigt sind.

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