Legalisation von Dokumenten
Die Legalisation z.B. von Urkunden, Ursprungszeugnissen oder Handelsrechnungen dient als Authentizitätsnachweis der Dokumente bei ihrer Prüfung durch ausländische Behörden.
Dafür müssen die Dokumente von einer Auslandsvertretung des Staates (Botschaft, Konsulat) beglaubigt werden. Die Dokumente müssen zu diesem Zweck im Original vorgelegt werden. In einigen Fällen ist außerdem die Vorbeglaubigung durch ein Landgericht, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder die Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) erforderlich.
Unser Service
SERVISUM lässt die Legalisation Ihrer Handelsdokumente bei der entsprechenden Auslandsvertretung durchführen. Falls erforderlich, reichen wir die Dokumente zuvor beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder der Ghorfa für Sie ein.
Wenn Sie erfahren möchten, welche Auslandsvertretung für die Legalisation Ihrer Dokumente zuständig ist und was Sie im Zusammenhang mit einer möglichen Vorbeglaubigung beachten müssen, nutzen Sie gerne die Länderauswahl rechts oder kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Legalisation können wir Ihnen die schnellstmögliche und zuverlässige Auftragsabwicklung anbieten.
Auftragserteilung
Aufträge, die tagesaktuell bearbeitet werden sollen, müssen bei unseren Büros bis 8.30 Uhr eingegangen sein.
Zusätzlich können Sie gerne unseren folgenden Blankovordruck zum Verschicken der Unterlagen in einem Fensterumschlag nutzen.
Vordruck für Fensterumschlag:
Beliebte Länder
Zahlungsweise
Sie bezahlen per Rechnung, per Kreditkarte oder per Bankeinzug, die Art der Bezahlung wählen Sie bequem auf unserem Auftragsschein aus.
SERVISUM Tarife
Nicht enthalten sind Botschafts-/ Konsulatsgebühren (für deren Bezahlung zusätzliche Bankgebühren anfallen können) und Transportkosten. Aufpreis bei erheblichem Mehraufwand/ Zusatzleistungen vorbehalten.
SERVISUM-Gebühr
Zusatzleistungen
* inkl. USt.
** exkl. USt.
Bei Rechnungsumschreibungen kann eine Gebühr zwischen 5,00 €** und 20,00 €** anfallen (je nach Aufwand).
FAQ
Was ist eine Legalisation?
Was ist eine Legalisierung?
Was ist das Haager Übereinkommen von 1961?
Was ist eine Apostille?
Warum ist häufig die Vorbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA)erforderlich?
Warum ist häufig die Vorbeglaubigung durch ein Landgericht erforderlich?
Warum ist häufig die Vorbeglaubigung durch die Ghorfa erforderlich?
Kontaktaufnahme
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Im Übrigen bitten wir Sie bei Anfragen per E-Mail dringend genau auf Ihr Anliegen einzugehen (z.B. durch Angabe von Reisezweck, Aufenthaltsdauer, Nationalität des Antragstellers, etc.). Gerne können Sie uns Ihre Fragen telefonisch stellen. Nutzen Sie die elektronische Post gerne zur Nachreichung von fehlenden Unterlagen.