Konsularische Bestimmungen: VAE (Vereinigte Arabische Emirate)

Zuständigkeiten

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts

Bitte beachten Sie:

  • Auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in VAE angegeben werden.
  • Alle Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur zusammen und digital legalisiert. Dies muss vom Empfänger in den Emiraten über das EDAS System des Ministry of Foreign Affairs vorgenommen werden https://www.mofa.gov.ae/en. SERVISUM kann in diesem Fall leider nicht mehr behilflich sein.
  • Gesundheitszeugnisse- Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Alle urkundlichen Dokumente, wie Agenturvertäge, Verpflichtungserklärungen, Vollmachten etc. müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden (kopierte Stempel und Unterschriften können nicht beglaubigt werden).
  • Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patenamt vorbeglaubigt.
  • Kopien von Übersetzungen von Originaldokumenten/Zeugnissen müssen von der Ausstellungsstelle vorbeglaubigt worden sein und mit dem Originaldokument zusammengefügt werden. Danach müssen beide Dokumente vom Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Alle Dokumente (außer Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen) müssen vom BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie. Aufgrund der schrittweisen Digitalisierung des Antragverfahrens zur Vorbeglaubigung beim BfAA bitten wir darum, das zu legalisierende Dokument vorab vollständig eigescannt per E-mail an SERVISUM zu schicken.
  • Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt auch diesen Schritt gerne für Sie.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1 Woche
plus 1-3 Werktage Bearbeitungszeit für die GHORFA und ggfs. des BfAA von ca. 2-3 Wochen

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr

pro Dokument/Stempel

privat Dokumente

150,00 AED

Handelsdokumente

2000,00 AED

Ursprungszeugnis und Handelsrechnung

150,00 AED

BfAA

14,27 €

Ghorfa

32,00 €