Konsularische Bestimmungen: Irak
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Alle Dokumente müssen die irakische Empfängeranschrift enthalten.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur zusammen legalisiert.
- Alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses muss folgende Klausel stehen: "We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are pure (Land eintragen) origin". Bitte tragen Sie "merchandise" für Ware und "foodstuff" für Lebensmittel ein.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen durch das zuständige Gesundheits- oder Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Für Exporte von Nahrungsmitteln ist ein Gesundheitszeugnis zur Legalisierung mit einzureichen.
- Alle urkundlichen Dokumente wie Agenturverträge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney) werden vom örtlichen Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
Folgende Papiere sind dem Ursprungszeugnis und der Handelsrechnung in Kopie beizulegen:
• Ladeschein (Konnossement)
• Versicherungsvertrag für die Ware
• Warentestzertifikat (ausschließlich akzeptiert von BV France, Bureau Veritas, Tüv, Baltic Control Danisch, Contecta Schweiz)
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
Aufgrund der schrittweisen Digitalisierung des Antragverfahrens zur Vorbeglaubigung beim BfAA, bitten wir darum, das zu legalsierende Dokument vorab vollständig eigescannt per Email an SERVISUM zu schicken.
Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen nicht vom BfAA vorbeglaubigt werden.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
wird bei Abgabe der Unterlagen von der Botschaft mitgeteilt
plus 1-3 Werktage Bearbeitungszeit für die GHORFA und ggfs. des BfAA von ca. 2-3 Wochen
Botschafts-/Konsulargebühren
pro Dokument/Stempel | |
---|---|
Ursprungszeugnis | 110,00 € |
Handelsrechnung | 110,00 € |
alle anderen Dokumente | 160,00 € |
Ghorfa | 32,00 € |
BfAA | 14,247 € |